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- 2022/23
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- 2019-22
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- 2016/17
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- 2014/15
- Daniel I. Wanders
- 2013/14
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- 2012/13
- Stefan I. Rupprecht
- 2011/12
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- 2010/11
- Torsten I. Klasen
- 2009/10
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- 2001/02
- Daniel I. Wanders
- 2000/01
- Torsten I. Klasen
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- 1997/98
- Eberhard I. Förster
- 1996/97
- Oliver I. Peters
- 1995/96
- Marcus I. Piolot
- 1994/95
- Theo I. Abels
- 1993/94
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- 1992/93
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- 1991/92
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- 1990/91
- Kurt I. Klasen
- 1989/90
- Jakob (Jacky) I. Lessmann
- 1988/89
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- 1987/88
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- 1986/87
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- 1985/86
- Gerd I. Ritters
- 1984/85
- Kurt I. Klasen
- 1983/84
- Willi I. Klasen
- 1982/83
- Eberhard I. Förster
- 1981/82
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- 1980/81
- Ulrich I. Nowak
- 1979/80
- Peter I. Breuer
- 1978/79
- Hans-Herbert I. Mangen
- 1977/78
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- 1975/76
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- 1973/74
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- 1972/73
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- Ulrich I. Nowak
- 1970/71
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- 1969/70
- Karl-Heinz I. Beek
- 1968/69
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Chronik der Nüsser Röskes
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- Ulla Ritters
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- 1996/97
- Nicole Jankowski
Chronik der Chargierten
Oberleutnant | Leutnant | Feldwebel |
---|---|---|
Stefan Rongen ab 2018 |
Christoph Mühle ab 2020 |
Marvin Erz ab 2024 |
Erich Wanders 1999 - 2018 |
Gerd Rtters 1999 - 2020 |
Hans-Werner Prinz 1984 + 1986 1991 - 2005 2011 - 2024 |
Karl-Heinz Beek jr. 1968 - 1999 |
Erich Wanders 1982 - 1999 |
Stefan Rupprecht 2005 - 2011 |
Wolfgang Godglück 1975 - 1981 |
Hans-Herbert Mangen 1980 - 1985 1987 - 1991 |
|
Werner Giese 1970 1972 - 1974 |
Kurt Klasen 1973 1975 - 1980 |
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Franz-Wilhelm Spix 1968 - 1969 1971 |
Wolfgang Godglück 1969 - 1972 1974 |
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Bernhard Schillings 1968 - 1969 |
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Fackel- und Paradechronik
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Satzung des Grenadierzug "Mer maake möt" von 1968
§1 Name
Der Grenadierzug führt den Namen "Mer maake möt" von 1968.
Der Zug wurde am 8. September 1968 gegründet.
§2 Zweck
Der Grenadierzug "Mer maake möt" hat den Zweck, das Heimatgefühl zu heben, den Geist vaterstädtischer Gemeinschaft zu fördern,
die Tradition des Schützenfestes zu pflegen und die einheitliche Ausrichtung unseres Heimatfestes zielstrebig mitzugestalten.
§3 Mitgliedschaft
Anwärter auf eine Mitgliedschaft werden nur nach einer positiven Abstimmung des Zuges zu einer Versammlung eingeladen.
Hier erfolgt die Aufnahme für drei Monate zur Probe, bei einfacher Mehrheit der Mitglieder.
Nach Ablauf der Probezeit kann die endgültige Aufnahme erfolgen. Auf Wunsch muß geheime Wahl durchgeführt werden.
Passive Mitgliedschaft kann bei einfacher Mehrheit des Zuges erfolgen. Ebenso die Ehrenmitgliedschaft.
Passive Mitglieder und passive Ehrenmitglieder können an allen Zugveranstaltungen teilnehmen, besitzen aber kein Stimmrecht.
Aktive Ehrenmitglieder sind davon ausgenommen.
§4 Mitgliedsbeitrag
Der Monatsbeitrag für aktive und passive Mitglieder wird auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten. Passive Mitglieder zahlen nach Absprache mit dem Kassierer.
§5 Spargeld
Für jedes Mitglied besteht Sparpflicht in angemessener Höhe.
Die angesparten Gelder sind monatlich vom Spargeldkassierer auf ein vom Zug eingerichtetes Konto einzuzahlen.
Die anfallenden Zinsen werden der Zugkasse gutgeschrieben.
Die Auszahlung der Spargelder erfolgt alljährlich vor dem Schützenfest, spätestens auf dem Löhnungsappell.
§6 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung für drei Jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Auf Wunsch muß geheime Wahl erfolgen.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Oberleutnant als Zugführer, dem Leutnant, dem Feldwebel und dem Vizefeldwebel.
Bei Bankgeschäften sind zwei Vorstandsmitglieder vertretungsbefugt.
Der Vorstand regelt die Aufgabenverteilung intern.
§7 Beschlüsse und Beschlußfähigkeit
Die Jahreshauptversammlung beschließt die Satzung und ihre Änderungen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Beschlußfähigkeit besteht, wenn mindestens acht Tage vor einer Versammlung schriftlich eingeladen wurde.
§8 Versammlungspflicht
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an den Versammlungen teilzunehmen.
Bei Nichtteilnahme soll vor Versammlungsbeginn ein Mitglied des Vorstandes informiert werden.
Bei Fernbleiben ist ein von der Jahreshauptversammlung festgesetzter Betrag zu zahlen.
Höhere Beträge fallen bei unentschuldigtem Fehlen an.
Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für den Zugausschluß.
§9 Zugkasse
Für die Führung der Zugkasse ist der Kassierer verantwortlich.
Der Vorstand kann nur über Gelder der Zugkasse verfügen, wenn das Zuginteresse gewahrt bleibt.
Zwei Kassenprüfer, die auf der Jahreshauptversammlung ernannt werden,
prüfen die rechnerisch richtige Führung der Zugkasse vor der Jahreshauptversammlung oder bei Bedarf.
§10 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Zur Einhaltung dieser Satzung und ein Verhalten, das dem Wesen und den Gebräuchen unseres Zuges und dem Schützenfest gerecht wird,
ist jedes Mitglied verpflichtet.
Bei groben Verstößen hiergegen, kann der Grenadierzug "Mer maake möt" bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder,
den Ausschluß aus der Zuggemeinschaft beschließen.
Bei Austritt oder Ausschluß aus der Zuggemeinschaft, sind grundsätzlich alle dem Zug gehörenden Pokale, Uniformteile, usw. zurückzugeben.
§11 Auflösung
Bei einer Auflösung des Zuges, die eine Dreiviertelmehrheit der Versammlung erforderlich macht,
wird das vorhandene Barvermögen unter den dem Zug zuletzt angehörenden Mitgliedern aufgeteilt.
Wanderpokale, Tischfahnen und sonstige Sachwerte werden - wenn möglich - an die Stifter oder deren Angehörige zurückgegeben.
§12 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in Anlehnung an die Statuten des "Neusser Grenadierkorps von 1823" erstellt.
Sie tritt mit dem Tag ihrer Beschlußfassung in Kraft.
Die Statuten vom 11. Oktober 2019 werden außer Kraft gesetzt.
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung des Grenadierzug "Mer maake möt" am 04. Oktober 2024.